Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die Geschäftsbeziehungen richten sich nach den Geschäftsbedingungen der Firma Systra, spol. s r.o., třída Kpt. Jaroše 1922/3, 602 00 Brno, Ident.-Nr. 44012861 als Lieferant. Der Gegenstand dieser Geschäftsbeziehung ist die Lieferung von Ware nach der gültigen Preisliste des Lieferanten. Die einzelnen Geschäftsfälle werden auf Grund der Bestellung vom Kunden abgeschlossen.

Angebot

Die Angebote vom Lieferanten sind unverbindlich, sofern nicht anders angeführt ist. Muster, Prospekte, technische Beschreibungen und Zeichnungen, die als Unterlagen für allgemeine Übersicht dienen, bleiben im Eigentum des Lieferanten. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben ist, werden Angaben in allen Dokumenten für ungefähr und unverbindlich gehalten.

Bestellung

Der Kunde soll die Bestellung dem Lieferanten mit allen nötigen Angaben übermitteln. Die unerlässlichen Angaben der Bestellung sind: Geschäftsname, Firmensitz, Steuernummer, Name und Funktion der berechtigten Person, Benennungen und Koden der bestellten Ware und des Zubehörs, Stückzahlen und Lieferort. Falls die Angaben nicht vollständig sind und der Kunde eine vorherige Bestellung bereits abgeschlossen hat, kann der Lieferant die Angaben der vorherigen Bestellung bzw. Erklärung berücksichtigen. Die Bestellung kann ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht storniert werden. Sämtliche Präsentation der Ware in den Web-Seiten ist informativ und der Lieferant ist nicht verpflichtet, einen Kaufvertrag über diese Ware zu schliessen.

Warenlieferung

Der Lieferant liefert die bestellte Ware dem Kunden im Lieferort nach der Bestellung. Der Kunde trägt die Versandkosten. Überschreitet der Gesamtwert der bestellten Ware 3.000 EUR bzw. 80.000 Kč, trägt der Lieferant die Versandkosten. In anderen Fällen werden die Versandkosten dem Kunden nach den Preislisten verrechnet. Diese Versandkosten sind fällig zusammen mit dem Kaufpreis für die gelieferte Ware. Zusammenhängende Mehrkosten sind nicht im Warenpreis enthalten. Der Kunde ist verplichtet, die ordentlich gelieferte Ware vom Lieferanten zu übernehmen. Der Kunde soll einen berechtigten Mitarbeiter zur Warenübernahme einsetzen, der dem Lieferanten angeführt wurde. Der Lieferant ist berechtigt, die bestellte Ware auch in geteilten Lieferungen zu liefern.

Garantiebedingungen

Der Lieferant leistet eine Garantie auf die Qualität der gelieferten Ware von 24 Monaten bzw. nach Vereinbarung mit dem Kunden. Die Garantiefrist fängt mit dem Tag der ordentlichen Warenübernahme vom Kunden an. Die Verantwortung des Lieferanten für Schäden entsteht nicht, wenn diese Schäden nach der Übernahme vom Kunden bzw. wider Anweisungen des Lieferanten sowie durch allgemein fehlerhafte Benutzung der Ware verursacht wurden. Der Kunde soll die Ware umgehend nach der Übernahme überprüfen. Wenn der Kunde die Ware nicht überprüft, kann er einen Schadenersatz geltend machen, wenn er nachweist, dass die Ware diese Schäden bereits bei der Risikoübertragung hatte. Das Schadensrisiko übergeht auf den Kunden zum Zeitpunkt der Warenübernahme oder, wenn er dieses nicht rechtzeitig tut, zum Zeitpunkt, wenn der Lieferant dem Kunden ermöglicht, mit der Ware zu handeln und der Kunde verweigert die Pflicht, die Ware zu übernehmen.

Reklamationsverfahren

Falls der Kunde offenbare Fehler bei der Übernahme der Ware feststellt, soll der Kunde dieses im Lieferschein bzw. Frachtbrief bemerken und die Reklamation dem Lieferanten innerhalb drei Arbeitstage bekanntgeben. Reklamationen der Stückzahlen und anderer offenbaren Fehler sollen vom Kunden innerhalb drei Arbeitstage nach der Übernahme geltend gemacht werden. Reklamationen der versteckten Fehler sollen unmittelbar nach deren Feststellung geltend gemacht werden, spätestens bis 24 Monaten nach der Übernahme der Ware. Reklamationen sollen schriftlich erfolgen, entscheidend für die Reklamationsfrist ist der Versandtag. Die Berechtigung der Reklamation von Qualitätsmangeln soll mit einem Muster der fehlerhaften Ware bzw. mit einer offiziellen Fehlerfeststellung nachgewiesen werden. Falls die Reklamation berechtigt ist, kann der Kunde nach seiner Wahl erforden: a) Lieferung der fehlenden Stückzahl und Austausch der fehlerhaften Ware für fehlerfrei, b) angemessenen Preisnachlass. Die Wahl bleibt dem Kunden nur, wenn er dieses in der rechtzeitigen Reklamation bzw. umgehend nach der Reklamation bekannt gibt. Der geltend gemachte Anspruch kann vom Kunden ohne Zustimmung des Lieferanten nicht geändert werden. Bei der Lieferung der Ersatzware ist der Lieferant berechtigt zu fordern, dass der Kunde ihm die ersetzte Ware im gelieferten Zustand auf Kosten des Lieferanten retourniert. Der Kunde ist nicht berechtigt, den zu zahlenden Kaufpreis um einen Nachlass ohne ausdrückliche Zustimmung des Lieferanten selber zu erniedrigen. Wurde der Kaufpreis bereits bezahlt, kann der Kunde eine Rückerstattung bis zur Höhe des Preisnachlasses erfordern. Wenn sich beide Seiten nicht anders vereinbaren, hat die Reklamation keinen Einfluss auf die Pflicht, den Kaufpreis vollständig in der fälligen Höhe zu bezahlen. Der Erfüllungsort aus der Fehlerverantwortung ist der Sitz des Lieferanten. Der Kunde hat keinen Anspruch an einen Ersatz des entgangenen Gewinns infolge der Lieferung von fehlerhaften Ware, ausser dem Anspruch aus den Fehlern der Ware.

Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist in der Preisliste angeführt. Die Listenpreise verstehen sich zuzüglich MWSt. Der Lieferant kann nach Vereinbarung mit dem Kunden eine Vorausrechnung erstellen. Nach Bezahlung der Vorausrechnung liefert der Lieferant die Ware dem Kunden mit einem Steuerbeleg. Der Lieferant ist berechtigt, eine Vorauszahlung bis zu 100% des Auftragswertes einschl. MWSt. vor der Warenlieferung zu fordern. Nach der überwiesenen Vorauszahlung liefert der Lieferant die Ware dem Kunden mit einem Steuerbeleg. Das Zahlungsdatum ist der Tag des Eingangs des Betrags in der Höhe des Kaufpreises einschl. MWSt. auf dem Konto des Lieferanten bzw. der Zahlungstag des angeführten Betrags in der Kasse des Lieferanten. Bei einer Zahlungsverzögerung ist der Lieferant berechtigt, einen Ratenplan zu erstellen, wo die Ratenhöhen und Pönale angegeben werden. Der Lieferant gibt dem Kunden den Ratenplan bekannt. Die Preisliste gilt bis Ausgabe einer neuen Preisliste.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentumsrecht zur Ware übergeht an den Kunden mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Begleichung aller Ausstände aus der Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Lieferanten als Ware mit Eigentumsvorbehalt. Wenn der Käufer diese Ware selbst bzw. zusammen mit der dem Verkäufer nicht gehörenden Ware verkäuft, ist er verplichtet, dem Verkäufer alle Ausstände aus dem Weiterverkauf in der Höhe des Warenwertes mit dem Eigentumsvorbehalt auch mit allen Nebenrechten abzutreten. Gleichzeitig soll der Käufer alle Dispositionen betreffend der Ware mit dem Eigentumsvorbehalt aufheben.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass vom Kaufvertrag für auf Mass nach dem Wunsch des Kunden aufbereitete Ware nicht zurücktreten werden kann.

Andere Vereinbarungen

Andere Angelegenheiten betreffend einzelne Geschäftsfälle richten sich nach dem Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung.